Geburt und Taufe
Standesamtlich
Eine Geburt ist innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat. Bei Geburten in Krankenhäusern wird die Geburt vom Krankenhaus gemeldet. Für die Geburtsanzeige werden benötigt:
1. Familienstammbuch
2. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
3. evtl. Geburtsurkunde der Mutter
Grundsätzliche Gedanken zur Taufe
Im Sakrament der Taufe feiern wir die Wiedergeburt aus Wasser und Heiligem Geist. Der Täufling wird, wie die Schrift sagt, mit Christus begraben und zu einem neuen, unvergänglichen Leben mit Christus auferweckt. Gleichzeitig werden die Neugetauften Glieder der Kirche Gottes, deren Repräsentantin die Gemeinde vor Ort ist.
Kirchlich und persönlich
1. Mit dem Pfarrer ist der Zeitpunkt für das Taufgespräch und die Tauffeier zu vereinbaren.
2. Taufgespräch: Bei dieser Gelegenheit sollen mit Eltern und Paten alle mit der Taufe zusammenhängenden Fragen besprochen werden.
3. Tauffeier: Daran sollen möglichst alle Angehörigen teilnehmen. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Kirche, dass die Taufe in möglichst feierlicher Weise, in großer Gemeinschaft (nicht nur Familienangehörige, auch Freunde, Nachbarn und Vertreter der Pfarrgemeinde) und in der eigenen Pfarrkirche gefeiert wird. Um diesem Wunsch nachzukommen, legt es sich nahe, die Taufe in der sonntäglichen Gemeindemesse oder auch in der Osternacht zu feiern. Auch die Taufe mehrerer Kinder in einer Feier kommt diesem Anliegen entgegen.