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Geburt und Taufe

Taufe Helchenbach Gruppe

 

Standesamtlich

Eine Geburt ist innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat. Bei Geburten in Krankenhäusern wird die Geburt vom Krankenhaus gemeldet. Für die Geburtsanzeige werden benötigt:

1. Familienstammbuch
2. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
3. evtl. Geburtsurkunde der Mutter

Grundsätzliche Gedanken zur Taufe

Weiterlesen: Geburt und Taufe

Eheschließung

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Standesamtlich

Den Brautleuten wird empfohlen, möglichst ein Vierteljahr vor der beabsichtigten Eheschließung beim zuständigen Standesamt vorzusprechen. Alle weiteren Auskünfte werden dort erteilt. Im Normalfall werden für die Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

1. Abstammungsurkunde (vom Geburtsstandesamt, nicht älter als 6 Monate)
2. Aufenthaltsbescheinigung (beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen)
3. Bei einer nicht volljährigen Person: Einwilligungserklärung der Eltern
4. Wenn ein minderjähriges Kind vorhanden ist: Auseinandersetzungszeugnis (beim Vormundschaftsgericht beantragen)

Grundsätzliche Gedanken zur Ehe

Weiterlesen: Eheschließung

Krankenkommunion

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Es ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde, sich um die Kranken zu kümmern und sie zu besuchen. Bei längerer Krankheit ist es gut, den Seelsorger zur Feier der Krankenkommunion einzuladen. Mit der Krankenkommunion kommt zum Ausdruck, dass das Sakrament der Eucharistie Ausdruck der Einheit und der Gemeinschaft der Gemeinde ist, an der auch diejenigen teilhaben sollen, denen aufgrund ihrer Krankheit die Mitfeier der sonntäglichen Messe nicht möglich ist.

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Krankensalbung - Sakrament des Lebens

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“Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich, sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.” 
(Jakobusbrief 5, 14-15)

Die Krankensalbung hilft uns, Krankheit, Altersgebrechen und Sterben in Gemeinschaft mit Gott und Gottes Hilfe gut zu bestehen.

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Begräbnis - Im Angesicht des Todes

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Standesamtlich

Jeder Sterbefall ist spätestens am dem Todesfall folgenden Werktag bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Bei Sterbefällen im Krankenhaus wird die Anzeige durch die Krankenhausverwaltung erstattet. Ist der Sterbetag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist die Anmeldung am ersten folgenden Werktag zu machen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Weiterlesen: Begräbnis - Im Angesicht des Todes

Haussegnung

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Die Segnung eines Hauses entspricht alter christlicher Sitte. Wenn Sie Ihr Haus segnen lassen wollen, dann sagen Sie das bitte im Pfarrbüro.

Jesus gebot seinen Jüngern, beim Betreten eines Hauses diesem und seinen Bewohnern den Frieden zu wünschen. Um diesen Frieden des Herrn bitten die Bewohner mit ihren Freunden, wenn das Haus gesegnet wird. Die Haussegnung soll zu einem Familienfest werden.

Telefonseelsorge Regensburg

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Sorgen? Ratlos? Einsam? Schwangerschaftsberatung?

Telefonnummern:   0800/1110111   oder   0800/1110222    (gebührenfrei)

Sie können von Rohr und Umgebung unter diesen beiden Nummern rund um die Uhr gebührenfrei von jedem Telefonanschluß aus Gespräche führen. Die Gespräche sind verschwiegen und anonym, da die Telefonnummer der Anrufenden auf keinem Display erscheint; außerdem bleiben die Gespräche unkontrollierbar, da sie auf keinem Rechnungsnachweis auftauchen. Die Gebührenfreiheit wurde durch eine enge Kooperation zwischen der Deutschen Telekom und der Telefonseelsorge erreicht.