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Hochzeit A

 

Standesamtlich

Den Brautleuten wird empfohlen, möglichst ein Vierteljahr vor der beabsichtigten Eheschließung beim zuständigen Standesamt vorzusprechen. Alle weiteren Auskünfte werden dort erteilt. Im Normalfall werden für die Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

1. Abstammungsurkunde (vom Geburtsstandesamt, nicht älter als 6 Monate)
2. Aufenthaltsbescheinigung (beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen)
3. Bei einer nicht volljährigen Person: Einwilligungserklärung der Eltern
4. Wenn ein minderjähriges Kind vorhanden ist: Auseinandersetzungszeugnis (beim Vormundschaftsgericht beantragen)

Grundsätzliche Gedanken zur Ehe

Die Brautleute, die ihre Eheschließung auch kirchlich feiern, möchten in der Öffentlichkeit der Pfarrgemeinde ihre unwiderrufliche Entscheidung füreinander zum Ausdruck bringen. Als gläubige Menschen sind sie sich bewußt, dass auch Gott eine Rolle in ihrem Leben spielt; deshalb möchten sie ihm für sein Handeln, das sie in der Vergangenheit an sich und an anderen erfahren haben, danken und ihn bitten, auch in Zukunft in gleicher Weise zu handeln.

Kirchlich und persönlich

Zuständig für die kirchliche Trauung des Paares sind der Pfarrer der Braut und der Pfarrer des Bräutigams.

Zur Vorbereitung:

1. Dem Brautpaar wir der Besuch eines Brautleutetages bzw. von Brautexerzitien empfohlen; Ort und Zeit dieser Veranstaltungen sind im Pfarrbüro zu erfragen.
2. Mit dem zuständigen Pfarrer ist der Zeitpunkt des vorbereitenden Trauungsgespräches zu vereinbaren.
3. Im Rahmen des Trauungsgespräches werden alle für die kirchliche Trauung wichtigen Fragen besprochen. Mitzubringen sind:
a. Teilnahmebescheinigung vom Brautleutetag
b. Taufzeugnis (nicht älter als 6 Monate) der Person, die nicht in der Pfarrei geboren ist
4. Vor dem Trauungsgottesdienst ist dem Pfarrer der standesamtliche Trauschein zu bringen. Auch die Trauringe sowie die Brautkerze können gebracht werden, sofern sie nicht beim Einzug mitgetragen werden. Im Rahmen der Feier besteht die Möglichkeit, religiöse Gegenstände, z.B. Rosenkränze oder Gebetbücher, segnen zu lassen. Diese Gegenstände sind, falls dies gewünscht wird, ebenfalls vor der Feier mitzubringen.
5. Es ist sinnvoll, vor der Trauung das Sakrament der Versöhnung zu empfangen. Die Beichte wird vom Beichtvater bestätigt und die Bestätigung dem Pfarrer gegeben. Anregungen zur Vorbereitung auf die Beichte finden Sie im Gotteslob Nr. 59-64.
6. Es müssen zwei Trauzeugen bestimmt werden, dabei spielen Konfession und Geschlecht keine Rolle.
7. Es sollte selbstverständlich sein, daß man zur Trauung pünktlich eintrifft; ggf. Gotteslob nicht vergessen! 
8. Nach der Trauung ist das Familienstammbuch im Pfarramt abzugeben, um die Eintragung der kirchlichen Trauung vornehmen zu lassen.  Bitte auch wieder abholen.
9. Der Pfarrer ist außerdem gerne bereit, die Wohnung der Neuvermählten zu segnen.